Gesamterneuerungswahlen 2026
Informationen zu den bevorstehenden Wahlen.
Die laufende Amtsperiode endet am 31. Dezember 2026. Für die Amtsperiode 2027–2030, die am 01. Januar 2027 beginnt, findet am 27. September 2026 der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen statt. Der zweite Wahlgang ist, falls nötig am 29. November 2026 vorgesehen.
Die Stimmberechtigten der Kirchgemeinden wählen gleichzeitig an der Urne bzw. durch stille Wahlen die Mitglieder der Kirchenpflege und deren Präsidium, die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission, die Abgeordneten in die Synode, die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone.
Was ist neu?
Bereits im ersten Wahlgang können „Stille Wahlen“ durchgeführt werden. Bisher war dies nur für den zweiten Wahlgang möglich. Neu finden Urnenwahlen im ersten Wahlgang nur dann statt, wenn mehr Anmeldungen (Behördenmitglieder) oder Wahlvorschläge (Ordinier-te) vorliegen als Sitze zu besetzen sind, oder wenn eine Urnenwahl von mindestens 5% der Stimmberechtigten, in jedem Fall aber von mindestens 20 Stimmberechtigten gefordert wird.
Andernfalls werden die Kandidatinnen und Kandidaten als in „Stiller Wahl“ gewählt erklärt.
Weitere Informationen zu den Gesamterneuerungswahlen können Sie im April in unseren offiziellen Publikationsorganen und auf unserer Homepage entnehmen.
Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit ans Sekretariat oder an das Wahlbüro wenden.