Kompetenzen und Aufgaben
Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Das Stimmrecht haben alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr.
Die Kirchgemeindeversammlung wählt die Kirchenpflege, wählt auf Antrag der Kirchenpflege die Pfarrpersonen und die Sozialdiakone/Sozialdiakoninnen (Urnenwahl, jeweils auf 4 Jahre), beschliesst über das Budget und über wichtige Sachgeschäfte.
Die Kirchgemeindeversammlung findet zweimal pro Jahr zusammen, im Juni und im November.